PROFITIEREN & KONSUMIEREN finanziert durch die Grundumlage 2019

4 Personen legen die Hände übereinander

 

 

Einstimmiger Beschluss zur Grundumlage 2019 

 

Gesetzlicher Auftrag als Interessenvertretung

Als Fachgruppe arbeiten wir konsequent daran, Ihre Bedürfnisse als Mitglieder und unseren gesetzlichen Auftrag als Interessenvertretung bestmöglich zu erfüllen. Im Fokus stehen dabei zwei Leistungen: 

  1. Sie PROFITIEREN als Mitglied, weil Sie gefunden werden. Ihr Profil im Firmen A-Z ist der zentrale Kontaktpunkt dafür. 
  2. Sie können über 200 Kontaktpunkte und jederzeit inhaltlichen Weitblick KONSUMIEREN. Die Kombination aus online-Service und persönlichem Austausch ist uns besonders wichtig. 

Finanzierung über Grundumlage als Mitgliedsbeitrag

Durch die konsequente Serviceorientierung und das kontinuierliche Wachstum der Mitgliedszahlen konnte die Grundumlage auf dem Niveau aus dem Jahr 2000 (letzte Anpassung der Grundumlage) gehalten werden.

Entfall der Mehrfachvorschreibungen

Für 2019 wurde eine gesetzliche Änderung beschlossen, die sich für alle Mitgliedsbetriebe mit mehreren Gewerbeberechtigungen sehr positiv auswirkt: Künftig wird die Grundumlage nur einmal pro Mitglied – unabhängig von der Anzahl der Berechtigungen in der FG UBIT - vorgeschrieben werden.

Erhöhung der Grundumlage 2019

Um die Finanzierung der Mitgliederservices zu sichern, wurde bei der Fachgruppentagung im Mai 2018 eine Erhöhung der Grundumlage aller Berechtigungen/Berufszweige in der FG UBIT von € 100.- auf € 125.- zum Beschluss vorgelegt und genehmigt.

Im Zentrum der Fachgruppenarbeit steht das Informationsbedürfnis der Mitglieder.

Dominic Neumann, Fachgruppen-Obmann

 

FACHGRUPPENTAGUNG als steuerndes Gremium der Fachgruppe

Die Fachgruppentagung findet einmal im Jahr statt. Teilnahmeberechtigt an der Fachgruppentagung sind die Mitglieder der Fachgruppe UBIT, bei juristischen Personen deren bevollmächtigte Vertreter.

Wichtige Änderungen der Arbeit der Fachgruppe, wie zum Beispiel die Änderung der Grundumlage, werden in diesem Gremium vorgestellt und zum Beschluss vorgelegt. Gemäß §27 Abs. 2 GO in Verbindung mit § 61 Abs. 2 WKG jedes Mitglied berechtigt ist, seine Meinung dazu kundzutun. Dazu müssen geplante Änderungen rechtzeitig vorher schriftlich allen Mitgliedern bekannt gemacht werden. 

Im Sinne einer Mitgestaltung freuen wir uns über jede Anregungen, wie der Wirkungsgrad der Fachgruppenarbeit erhöht werden kann. Wir laden Sie daher ein, uns gerne Ihre Stellungnahme zukommen zu lassen:

 

INFORMATIONEN ZUR GRUNDUMLAGE

1. Wer ist laut Wirtschaftskammer-Gesetz Mitglied der Fachgruppe?

Alle Personen, die zum selbstständigen Betrieb einer Unternehmung … berechtigt sind, gehören der Wirtschaftskammer kraft Gesetzes als Mitglieder an.
Mitglieder haben Anspruch darauf, dass die Wirtschaftskammerorganisation ihre gemeinsamen Interessen wahrnimmt. Sie können aber auch eine unmittelbare Vertretung ihrer Interessen durch die Fachgruppe in den Bundesländern in Anspruch nehmen.

2. Was sind die Pflichten der Mitglieder?

Die Mitglieder sind zur Umlagenzahlung und zur Erteilung jener Auskünfte an ihre Standesvertretung verpflichtet, die diese zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigt.

3. Was ist der gesetzliche Auftrag der Fachgruppe?

(Auszug aus dem Wirtschaftskammergesetz § 43 Abs.3)

… die fachlichen, wirtschaftlichen und rechtlichen Interessen ihrer Mitglieder zu vertreten 
… die Förderung der Wirtschaft, … durch … Kooperationen, Öffentlichkeitsarbeit, Aus- und Weiterbildung
… Mitwirkung an der Gewerbe- und Wirtschaftsverwaltung 

4. Wie finanziert sich die Fachgruppe?

Zur Erfüllung der gesetzlichen Aufträge ist vorgesehen, dass jedes Mitglied laut Wirtschaftkammer Gesetz (WKG) folgende Vorschreibung erhält:

Kammerumlage 1 (KU 1): Bemessungsgrundlage "Vorsteuern", betrifft rund 11% der UBIT Mitglieder
Kammerumlage 2 (KU 2): Bemessungsgrundlage Lohn- und Gehaltssumme nach § 41, betrifft rund 22% der UBIT-Mitglieder
Grundumlage: Verschiedene Bemessungsgrundlagen sind möglich (zB Lohnsumme, Sozialversicherungsbeitrag, Umsatz usw.) und/oder als fester Betrag.

Die Kammerumlagen dienen der Finanzierung der Wirtschaftskammer Steiermark. Die Grundumlage dient ausschließlich der Finanzierung der Fachgruppe UBIT.

Die KU1 und KU2 werden von den Finanzämtern eingehoben und an die Wirtschaftskammern überwiesen. Die Grundumlagen werden von den Landeskammern vorgeschrieben und eingehoben. Weitere Finanzierungsmittel können Gebühren für Sonderleistungen sowie Leistungsentgelte sein.

5. Wie ergibt sich die Höhe der Vorschreibung?

Grundumlage (GU)
Jedes Kammermitglied hat im Rahmen seiner Zugehörigkeit zu einer Fachorganisation einmal jährlich die Grundumlage zu zahlen. Die Grundumlage wird von der Fachgruppentagung der Fachgruppe, der das Mitglied angehört, beschlossen.

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