In Umsetzung der NIS2-Richtlinie ist der österreichische Gesetzgeber verpflichtet, für rund 4.000 Unternehmen und Einrichtungen ab mittlerer Größe in 18 Sektoren verbindliche Cybersicherheitsmaßnahmen und Meldepflichten bei Sicherheitsvorfällen einzuführen. Diese Vorgaben betreffen auch Dienstleister und Lieferanten, wodurch der Anwendungsbereich gegenüber dem bisherigen NIS-Gesetz erweitert wird. Unternehmen müssen damit Mindeststandards für Cybersicherheit erfüllen. Leitungsorgane haften persönlich und sind zu regelmäßigen Schulungen verpflichtet. Obwohl das nationale Umsetzungsgesetz zur NIS2-Richtlinie aller Voraussicht nach erst 2025 in Kraft tritt, ist es wichtig, sich frühzeitig vorzubereiten, um die zukünftigen Cybersicherheitsstandards im eigenen Unternehmen rechtzeitig erfüllen zu können.
In diesem Workshop erfahren Sie, wie Sie die rechtlichen Compliance-Anforderungen erfüllen und Ihre Kund:innen optimal in technischen Fragen beraten können.
Zielgruppe: Der Workshop richtet sich insbesondere an Beraterinnen und Berater in den Bereichen Informationssicherheit, Risikomanagement und Informationstechnologie. Weiters an Absolventinnen und Absolventen der incite-Lehrgänge „DSGVO – Die EU-Datenschutzgrundverordnung“ und „Data & IT Security“. Darüber hinaus an „Zertifizierte Datenschutzbeauftragte“ und „Certified Data & IT Security Experts“, sowie an alle Interessierten, die sich im Bereich NIS 2 weiterbilden möchten.
Voraussetzung ist die Mitgliedschaft in der Fachgruppe Unternehmensberatung, Buchhaltung und Informationstechnologie Steiermark.
Termin: 7. Mai 2025, 9 bis 17 Uhr
Ort: WIFI Steiermark, Körblergasse 111-113, 8010 Graz
Details zum Workshop: https://www.incite.at/de/unser-programm/workshop-cybersicherheits-richtlinie-nis-2-stmk/
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