Barrierefreiheit

Barrierefreiheitserklärung

Die Fachgruppe Unternehmensberatung, Buchhaltung und Informationstechnologie
ist bemüht, ihre Website im Einklang mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) idgF zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (ABl. L 327 vom 2.12.2016, S. 1) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://www.ubit-stmk.at/

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit Konformitätsstufe AA der "Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.1" beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V2.1.2 (2018-08) vereinbar.

A) Nicht barrierefreie Inhalte

WCAG-Erfolgskriterium 1.3.1 Infos und Beziehungen: Teilweise können Informationen, Struktur und Beziehungen, die über die Darstellung vermittelt werden, nicht durch Software bestimmt werden. Unter anderem wurde mit Style-Anweisungen mittels HTML Code (z.B. bold-Tag) gearbeitet. Es wird nicht überall eine valide Überschriftenstruktur verwendet (keine H1 und sprunghaft). Die Bezeichnung für Formularsteuerelemente (Borlabs) ist nicht explizit mit einem Element verbunden und die Seite enthält zudem zwei oder mehr HTML5-Orientierungspunkte desselben Typs, die nicht benannt wurden. Benutzer kennen den Unterschied möglicherweise nicht. Auf der Seite werden HTML5-Elemente verwendet, aber nicht alle Inhalte sind enthalten. Die Website verfügt über Javascript Elemente, dessen Deaktivierung die Funktion der Website einschränken würde. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.3.1 nicht vollständig erfüllt.

WCAG-Erfolgskriterium 1.4.3 Kontrast: Die Farbe des Textes und die Farbe des Hintergrunds stehen nicht in ausreichendem Kontrast zueinander. Das Kontrastverhältnis liegt unter dem geforderten Wert von 4,5:1 (gemessener Wert 2-3,67:1).

WCAG-Erfolgskriterium 1.4.4 Textgröße ändern: Die viewport-Einstellungen im-Tag blockieren das Zoomen auf mobilen Geräten.

WCAG-Erfolgskriterium 2.4.6: Für Eingabefelder fehlt eine Beschreibung, die explizit mit dem Feld verknüpft ist und den Zweck beschreibt.

WCAG-Erfolgskriterium 2.4.7 Fokus sichtbar: Es ist bei Bedienung mit der Tastatur nicht ersichtlich, wo der Tastaturfokus liegt. Es wird nur im linken unteren Bereich der Website in sehr kleiner Schriftgröße der jeweilige Permalink des Fokus ausgespielt. Das WCAG-Erfolgskriterium 2.4.7 kann daher nicht ausreichend erfüllt werden.

WCAG-Erfolgskriterium 4.1.1 Parsing: Es wurden doppelte ID’s auf der Seite verwendet, welche eine eindeutige Zuordnung für Screenreader nicht ermöglicht. Somit kann das Erfolgskriterium 4.1.1 nicht gänzlich erfüllt werden.

WCAG-Erfolgskriterium 4.1.2 Name, Rolle, Wert: Teilweise weist die HTML-Struktur keine ausreichende nähere Beschreibung der einzelnen Elemente auf, so dass die Ausgabe für Screenreader-Benutzer nicht optimal ist. Zum Teil werden Plugins von Drittanbietern verwendet, auf die kein unmittelbarer Einfluss besteht und zum Teil weisen die verwendeten HTML-Tags bereits Rollen aus (Header, Navigation etc.).

B) Unverhältnismäßige Belastung

Die Website ist grundsätzlich, obwohl nicht WCAG 2.1 AA konform, für alle Zielgruppen benutzbar. Wir sind der Ansicht, dass eine Behebung der Mängel auf Basis der bestehenden Website unverhältnismäßig wäre. Die Ergebnisse der Bewertung werden dazu verwendet, die Website, wo möglich, nach Best Practice Vorgaben zu gestalten.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 29.01.2021 erstellt. Dabei wurden alle Seiten der Website berücksichtigt. Diese Erklärung beruht auf Grundlage einer vorgenommenen Bewertung von Dritten in Form eines Selbsttests nach den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.0 im Januar 2021.
Die angeführten Barrieren werden wir im Rahmen der nächsten Entwicklungszyklen beheben.

Feedback und Kontaktmöglichkeit

Die Angebote und Services auf dieser Website werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Dabei ist uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen. Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website behindern – Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen – so bitten wir Sie, uns diese per E Mail mitzuteilen.
Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren.

Sämtliche Mitteilungen und Anregungen senden Sie uns bitte an office@ubit-stmk.at mit dem Betreff "Meldung einer Barriere in der Website ubit-stmk.at". Bitte beschreiben Sie das Problem und führen Sie uns die URL(s) der betroffenen Webseite oder des Dokuments an.

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.

Kontaktformular für Beschwerdestelle

Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.
Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.

Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren