Berufsgruppe BUCHHALTUNG
Ein Beruf im ständigen Wandel
Zur selbständigen Ausübung eines Bilanzbuchhaltungsberufes ist die öffentliche Bestellung erforderlich. Dabei sind allgemeine und besondere Voraussetzungen nachzuweisen.
Allgemeine Voraussetzungen
Für die öffentliche Bestellung gelten folgende Bedingungen:
- volle Handlungsfähigkeit,
- besondere Vertrauenswürdigkeit,
- geordnete wirtschaftliche Verhältnisse,
- eine aufrechte Vermögensschadens-Haftpflichtversicherung und
- ein Berufssitz
Besondere Voraussetzungen
für die öffentliche Bestellung als
- Bilanzbuchhalter ist die erfolgreich abgelegte Fachprüfung für Bilanzbuchhalter
- Buchhalter ist die erfolgreich abgelegte Fachprüfung für Buchhalter
- Personalverrechner ist die erfolgreich abgelegte Fachprüfung für Personalverrechner
FAQ Häufig gestellte Fragen
Als Fachgruppe beantworten wir gerne Fragen aus verschiedenen Fachgebieten.
Zulassung zum Beruf
Die Bilanzbuchhalterin und der Bilanzbuchhalter werden nach einer umfangreichen schriftlichen und mündlichen Fachprüfung von der Bilanzbuchhaltungsbehörde öffentlich bestellt und sind verpflichtet, ihren Beruf gewissenhaft, sorgfältig und eigenverantwortlich auszuüben.
Berufsbild Bilanzbuchhalter
Berufsbild Bilanzbuchhalter
Ausübungsbefugnisse
Die Frage, welche Tätigkeiten mit Ihrer Gewerbeberechtigung ausgeübt werden dürfen, klären Sie im Zweifelsfall am besten mit Fachgruppengeschäftsführer Dr. Lämmerer bzw. dem Fachgruppenbüro.Die Ausübungsbefugnisse für BilanzbuchhalterInnen, PersonalverrechnerInnen und BuchhalterInnen lt. BiBuG, sind im Bilanzbuchhaltergesetz (BiBuG) geregelt.
Ausübungsbefugnisse
Ausübungsbefugnisse
Kollektivvertrag
Wenn Sie Mitarbeiter beschäftigen, beachten Sie bitte die Bestimmungen des für Sie gültigen Kollektivvertrages.
Kollektivvertrag
Kollektivvertrag