Bilanzbuchhaltungsbehörde
Die zuständige Behörde für alle Buchhaltungsberufsgruppen ist die Geschäftsstelle Bilanzbuchhaltungsbehörde. Zur selbständigen Ausübung eines Bilanzbuchhaltungsberufes ist die öffentliche Bestellung erforderlich. Dabei sind allgemeine und besondere Voraussetzungen nachzuweisen.
Sie erreichen die Bilanzbuchhaltungsbehörde unter:
Geschäftsstelle Bilanzbuchhaltungsbehörde
Wiedner Hauptstraße 63
1045 Wien
Telefon: +43 5 90 900 3096
E-Mail: info@bilanzbuchhaltung.or.at
Web: www.bilanzbuchhaltung.or.at
Die Bilanzbuchhaltungsbehörde ist Ihr Ansprechpartner für:
- Abklärung Ihrer Zugangsvoraussetzungen
- Information über die Fachprüfungen
- Bestellung zum Buchhalter/Personalverrechner/Bilanzbuchhalter
- Änderungenmeldungen (Ruhend/Wiederbetrieb/Stammdaten)
- Fortbildungsnachweise
- uvm
Service
Hier finden Sie weitere Informationen zu den Buchhaltungsberufen.
Übersichtsseite des Fachverbands
FAQ:
Gibt es Formulare für Änderungen?
Ja, im Downloadcenter der Bilanzbuchhaltungsbehörde finden Sie alle Änderungsformulare - sei es für eine Ruhend- oder Wiederbetriebsmeldung oder Stammdatenänderungen.
Gibt es eine Fortbildungsverpflichtung?
Ja, alle Informationen zur Fortbildungsverpflichtung für Bilanzbuchhalter, Buchhalter und Personalverrechner finden Sie hier.