Buchhaltung – ein Beruf im ständigen Wandel

Bilanzbuchhaltungsbehörde

Die zuständige Behörde für alle Buchhaltungsberufsgruppen ist die Geschäftsstelle Bilanzbuchhaltungsbehörde. Zur selbständigen Ausübung eines Bilanzbuchhaltungsberufes ist die öffentliche Bestellung erforderlich. Dabei sind allgemeine und besondere Voraussetzungen nachzuweisen.

Sie erreichen die Bilanzbuchhaltungsbehörde unter:


Geschäftsstelle Bilanzbuchhaltungsbehörde
Wiedner Hauptstraße 63
1045 Wien
Telefon: +43 5 90 900 3096
E-Mail: info@bilanzbuchhaltung.or.at
Web: www.bilanzbuchhaltung.or.at

 

Die Bilanzbuchhaltungsbehörde ist Ihr Ansprechpartner für:

  • Abklärung Ihrer Zugangsvoraussetzungen
  • Information über die Fachprüfungen
  • Bestellung zum Buchhalter/Personalverrechner/Bilanzbuchhalter
  • Änderungenmeldungen (Ruhend/Wiederbetrieb/Stammdaten)
  • Fortbildungsnachweise
  • uvm


Service

Hier finden Sie weitere Informationen zu den Buchhaltungsberufen.

Übersichtsseite des Fachverbands

Service

Rechtliches

Formulare & Downloads

 

FAQ:

Gibt es Formulare für Änderungen?

Ja, im Downloadcenter der Bilanzbuchhaltungsbehörde finden Sie alle Änderungsformulare - sei es für eine Ruhend- oder Wiederbetriebsmeldung oder Stammdatenänderungen. 

 

Gibt es eine Fortbildungsverpflichtung?

Ja, alle Informationen zur Fortbildungsverpflichtung für Bilanzbuchhalter, Buchhalter und Personalverrechner finden Sie hier.


"Seilschaften bilden mit Klienten und Kollegen,
dann stürzt in dieser Zeit niemand ab."

Ursula Gradwohl
Berufsgruppensprecherin Buchhaltung