Unternehmensberatung – ein Beruf mit vielen Fachgebieten

Zugangsvoraussetzungen

Unabhängig von der jeweiligen Spezialisierung werden folgende Kernkompetenzen verlangt:

  • Fundierte betriebswirtschaftliche Voraussetzungen
  • Ausreichende wirtschaftsrechtliche Kenntnisse
  • Entsprechendes Berater-Know-how (Analyse- und Diagnosefähigkeiten, Beratungstechniken, Prozesssteuerungsfähigkeiten etc.)

Hier finden Sie die Zugangsverordnung.

Vorbereitungskurs für die Befähigungsprüfung Unternehmensberatung

Die UBIT-Akademie incite bietet auf Initiative des Fachverbandes UBIT ab sofort einen Vorbereitungskurs für die Befähigungsprüfung Unternehmensberatung an.

Nähere Informationen finden Sie hier.

Gewerbeanmeldung

Die Entscheidung über die Befähigung obliegt der Gewerbebehörde (in Städten mit eigenem Statut ist das der Magistrat, in Städten ohne eigenes Statut bzw. in Gemeinden die Bezirkshauptmannschaft).

Die Gewerbeanmeldung bzw. der Antrag auf Feststellung der individuellen Befähigung kann online auf www.gisa.gv.at durchgeführt werden. Gerne steht Ihnen bei der Gewerbeanmeldung unser Gründerservice im Haus (0316 601-600 oder gs@wkstmk.at) oder die jeweils zuständige Regionalstelle zur Verfügung.

Bei der Anmeldung des Gewerbes sind folgende Unterlagen in deutscher Sprache bezüglich der Zugangsvoraussetzungen beizubringen:

  • Lebenslauf,
  • Praxis- und Ausbildungsnachweise:
    • das Dienstzeugnis muss das Beschäftigungs- und Stundenausmaß (Voll- oder Teilzeit) und eine Tätigkeitsbeschreibung beinhalten,
    • aus den Ausbildungszeugnissen müssen die Dauer der Ausbildung und die Lehrinhalte zu entnehmen sein.

Wir geben Ihnen nach Durchsicht Ihrer Unterlagen gerne eine Rückmeldung, ob unseres Erachtens alle erforderlichen Unterlagen vorhanden sind.

Sollte man nicht über die komplette Befähigung laut Unternehmensberatungs-Verordnung verfügen, gibt es die Möglichkeit, den Gewerbeschein auf ein Beratungsfeld oder mehrere Beratungsfelder einzuschränken. Die Übersicht über die möglichen Beratungsfelder entnehmen Sie bitte dem Berufsbild (Seiten 9-14). Gerne stehen wir bei der Abklärung der richtigen Einschränkung zur Verfügung. Dafür benötigen wir ebenfalls die oben angeführten Unterlagen.

Service & Recht

Hier finden Sie weitere Informationen zum Gewerbe Unternehmensberatung.

Übersichtsseite des Fachverbands

Service

Rechtsthemen

 

FAQ:

Wo muss ich Standortänderungen oder meine Zurücklegung bekanntgeben?

Änderungen wie Standortverlegungen oder Gewerbezurücklegungen sind der zuständigen Gewerbebehörde (Magistrat Graz oder die zuständige Bezirkshauptmannschaft) zu melden. Sie haben auch die Möglichkeit die Änderungen bzw. die Zurücklegung online zu beantragen.

Online-Formulare der Gewerbebehörde

 

Ich möchte mein Gewerbe vorübergehend ruhend melden. Wo muss ich das bekanntgeben?

Bitte senden Sie Ihre Ruhendmeldung unter Angabe des Firmennamens, der Adresse sowie dem Datum der gewünschten Ruhendmeldung per E-Mail an: office@ubit-stmk.at 


UnternehmensberaterInnen bieten mit ihrem Fachwissen und zusätzlichen Soft-Skills einen Mehrwert, der in diesen herausfordernden Zeiten ein wichtiger Baustein ist.

Mag. Dr. Christina Mandl
Berufsgruppensprecherin Unternehmensberatung