Berufsberechtigung
Der Beruf des Informationstechnologien ist ein freies Gewerbe. Das Berufsbild gibt Auskunft über den Umfang der Berufsberechtigung.
Teil I: Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnologie
Unter automatischer Datenverarbeitung und Informationstechnik versteht man die Erfassung und Bearbeitung von Daten (Datenverarbeitung) durch elektronische Maschinen oder Rechner sowie Techniken der Verarbeitung von Informationen. Damit ist die automatische Datenverarbeitung und Informationstechnik ein Kernbereich der Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT).
Teil II: Internet Service Provider
Internet Service Provider sind Anbieter von Diensten, Inhalten oder technischen Leistungen, die für die Nutzung oder den Betrieb von Inhalten und Diensten im Internet erforderlich sind.
Service & Recht
Hier finden Sie weitere Informationen zum Gewerbe Dienstleistung in der automatischen Datenverarbeitung.
Übersichtsseite des Fachverbands
FAQ
Wo muss ich Standortänderungen oder meine Zurücklegung bekanntgeben?
Änderungen wie Standortverlegungen oder Gewerbezurücklegungen sind der zuständigen Gewerbebehörde (Magistrat Graz oder die zuständige Bezirkshauptmannschaft) zu melden. Sie haben auch die Möglichkeit die Änderungen bzw. die Zurücklegung online zu beantragen.
Online-Formulare der Gewerbebehörde
Ich möchte mein Gewerbe vorübergehend ruhend melden. Wo muss ich das bekanntgeben?
Bitte senden Sie Ihre Ruhendmeldung unter Angabe des Firmennamens, der Adresse sowie dem Datum der gewünschten Ruhendmeldung per E-Mail an: office@ubit-stmk.at