Es gibt viele verschiedene Wege, um Bilanzbuchhalter*in, Buchhalter*in oder Personalverrechner*in zu werden.
Ohne Buchhaltung hätte ein Betrieb kaum einen Überblick über seine Finanzen. Finanz- und Rechnungswesenassistent*innen überwachen alle Geldein- und -ausgänge und sind für die laufende Aufzeichnung der Geschäftsvorgänge anhand von Belegen verantwortlich. Außerdem unterstützen sie bei der Lohn- und Gehaltsverrechnung, arbeiten bei der Erstellung von Jahresabschlüssen mit und sind für die ordnungsgemäße Ablage aller Unterlagen zuständig.
Finanz- und Rechnungswesenassistent*innen arbeiten in Unternehmen aller Branchen und Größen. Für ihre Tätigkeiten verwenden sie spezielle Softwareprogramme (Buchhaltungsprogramme) und wickeln Meldungen an das Finanzamt und an Sozialversicherungsanstalten über Onlineportale wie FinanzOnline und ELDA ab. Je nach Art und Größe eines Betriebes erledigen sie ihre Aufgaben eigenständig oder gemeinsam mit Kolleg*innen und Mitarbeiter*innen anderer Abteilungen.
Seit 1. Juni 2012 gibt es mit dem Lehrberuf "Finanz- und Rechnungswesenassistenz“ einen zeitgemäßen Lehrberuf. Der Lehrberuf sieht eine Lehrzeit von drei Jahren vor. Ausbildungsbetriebe sind vornehmlich Buchhaltungs- und Bilanzbuchhaltungsunternehmen sowie Unternehmen, die ihre Buchhaltung und Meldungen gegenüber Behörden selbst durchführen.
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Die selbstständige Ausübung eines Bilanzbuchhaltungsberufes, das heißt die Ausübung auf eigene Rechnung und Gefahr der Befugnisse im Rahmen des jeweiligen Berechtigungsumfangs, ist Berufsberechtigten vorbehalten.
An folgenden Ausbildungsinstituten können Aus- und Weiterbildungskurse für Bilanzbuchhaltung, Buchhaltung und Personalverrechnung besucht werden:
Mit dem Inkraft Treten des Bilanzbuchhaltungsgesetzes am 1.1.2007 wurden der einheitliche Beruf "Bilanzbuchhalter" und die Teilberufe "Buchhalter" und "Personalverrechner" geschaffen.
Mit dem Bilanzbuchhaltungsgesetz (BibuG) wurde ein selbständiger und wissensbasierter Beruf mit hohen Qualitätsanforderungen geschaffen.
Zuständige Behörde ist der Präsident der Wirtschaftskammer Österreich, Geschäftsstelle Bilanzbuchhaltungsbehörde.
Die Bilanzbuchhalterin und der Bilanzbuchhalter werden nach einer umfangreichen schriftlichen und mündlichen Fachprüfung von der Bilanzbuchhaltungsbehörde öffentlich bestellt und sind verpflichtet, ihren Beruf gewissenhaft, sorgfältig und eigenverantwortlich auszuüben.
Die Bilanzbuchhalterinnen und Bilanzbuchhalter haben sich seit Inkrafttreten des BibuG durch zeitnahes Arbeiten, fachlich fundiertes Wissen und unternehmensbezogene Spezialbetreuung bereits als kompetente Partnerinnen und Partner im Finanz- und Rechnungswesen bei Österreichs Wirtschaftstreibenden etabliert.
Durch das umfangreiche Leistungsangebot, die hohe fachliche Qualifikation und die persönliche Betreuung „ihrer“ Bilanzbuchhalterin und „ihres“ Bilanzbuchhalters werden bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) und Ein-Personen-Unternehmen (EPU) Ressourcen freigesetzt, die es der Unternehmerin und dem Unternehmer ermöglichen, sich auf das Kerngeschäft zu konzentrieren. Dadurch leisten die Bilanzbuchhaltungsberufe einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung und Expansion der Unternehmen und zur Absicherung des wirtschaftlichen Erfolgs.
Die Bilanzbuchhalterin und der Bilanzbuchhalter erledigen die ihm anvertrauen Aufgaben im Finanz- und Rechnungswesen unter Einsatz moderner elektronischer Datenverarbeitung sowie anderer zur Verfügung stehender Instrumente und Methoden. Da von Bilanzbuchhalterinnen und Bilanzbuchhaltern als Mitglied der Wirtschaftskammern Österreich auch Leistungen aus anderen Gewerben erbracht werden können (gemäß § 32 Gewerbeordnung 1994), die seine Tätigkeit wirtschaftlich sinnvoll ergänzen, kann den Unternehmerinnen und Unternehmern ein umfassendes Service geboten werden.
Die Buchhalterin und der Buchhalter sind lt. Bilanzbuchhaltungsgesetz (BibuG) gesetzliche Mitgliederinnen und Mitglieder der Wirtschaftskammern Österreich und kompetente Partnerinnen und Partner im Bereich des Finanz- und Rechnungswesens. Die Buchhaltungsberufe handeln praxisnah und erfolgsorientiert und sind bestrebt, wirtschaftliche Abläufe so effizient wie möglich zu gestalten.
Durch die Leistungen der Buchhaltungsberufe werden vor allem bei Ein-PersonenUnternehmen (EPU) und kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) Ressourcen freigesetzt, die es der Unternehmerin und dem Unternehmer ermöglichen, sich auf das Kerngeschäft zu konzentrieren. Zusätzlich können die Betriebe jederzeit auf das Fachwissen „ihrer“ Buchhalterin oder „ihres “Buchhalters lt. BibuG zurückgreifen. Dadurch leisten die Buchhalterinnen und Buchhalter lt. BibuG einen wichtigen Beitrag für die Entwicklung und Expansion der Unternehmen und unterstützen die Absicherung des wirtschaftlichen Erfolgs. Die Buchhalterinnen und Buchhalter lt. BibuG sind somit ein wichtiger Stabilisierungsfaktor für die heimische Wirtschaft.
Die Buchhalterin und der Buchhalter lt. BibuG erledigen die anfallenden Arbeiten in der Buchhaltung, in der Kostenrechnung sowie des Jahresabschlusses zuverlässig, zeitgerecht und kundenorientiert. Sie bedienen sich moderner elektronischer Datenverarbeitungssysteme sowie anderer zur Verfügung stehender Instrumente und Methoden.
Zuständige Behörde ist der Präsident der Wirtschaftskammer Österreich, Geschäftsstelle Bilanzbuchhaltungsbehörde.
Da auch Leistungen aus anderen Gewerben erbracht werden können (gemäß § 32 Gewerbeordnung 1994), welche die Leistungen der Buchhalterin und des Buchhalters lt. BibuG wirtschaftlich sinnvoll ergänzen, kann der Unternehmerin und dem Unternehmer ein umfassendes Service geboten werden.
Die selbstständige Personalverrechnerin und der selbstständige Personalverrechner sind kompetente Partnerinnen und Partner im Bereich der Lohn- und Gehaltsverrechnung. Sie handeln praxisnah und sind bestrebt, die für ihre Kundinnen und Kunden relevanten wirtschaftlichen Abläufe so effizient wie möglich zu gestalten. Die Personalverrechnerin und der Personalverrechner sind gesetzliche Mitglieder der Wirtschaftskammer.
Durch ihre Leistungen werden vor allem bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) Ressourcen freigesetzt, die es den Unternehmerinnen und Unternehmern ermöglichen, sich noch besser auf das Kerngeschäft zu konzentrieren. Zusätzlich können die Auftraggeberinnen und Auftraggeber jederzeit auf das hohe - und in vielen Bereichen spezialisierte - Fachwissen „ihrer“ Personalverrechnerinnen und Personalverrechner zurückgreifen.
Die Personalverrechnungsberufe leisten einen wichtigen Beitrag für die Entwicklung und Expansion der KMU und unterstützen den wirtschaftlichen Erfolg ihrer Klienten.
Die Personalverrechnungsberufe vollziehen die anfallenden Arbeiten in der Lohn- und Gehaltsverrechnung, unter Einsatz elektronischer Datenverarbeitung sowie anderer zur Verfügung stehender Instrumente und Methoden. Da auch Leistungen aus anderen Gewerben erbracht werden können, welche die Leistungen der Personalverrechnerin und des Personalverrechners wirtschaftlich sinnvoll ergänzen, kann der Unternehmerin und dem Unternehmer ein umfassendes Service geboten werden. Ein Service, dessen Kosten vorab kalkulierbar sind, da „Nebenleistungen“ als inkludiertes Kundenservice vereinbart werden können.
Zuständige Behörde ist der Präsident der Wirtschaftskammer Österreich, Geschäftsstelle Bilanzbuchhaltungsbehörde.
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