Weiterbildungsförderung 2024

Bild Förderung

Ein Angebot für die Mitglieder der Fachgruppe Unternehmensberatung, Buchhaltung und Informationstechnologie der WKO Steiermark.

Projektbeschreibung:

  • Die Fachgruppe Unternehmensberatung, Buchhaltung und Informationstechnologie der WKO Steiermark bietet eine Fördermaßnahme für Aus- und Weiterbildungen an.
  • Gefördert werden Kurse österreichischer Anbieter zu den Themen Digitalisierung oder Nachhaltigkeit/Umweltschutz im Jahr 2024, die in Zusammenhang mit der unternehmerischen Tätigkeit in den Bereichen Unternehmensberatung, Buchhaltung oder Informationstechnologie stehen.

Förderhöhe:

  • Die Förderhöhe beträgt maximal 50% der Weiterbildungskosten (brutto) und ist mit EUR 250,00 pro Fachgruppen-Mitglied (auch Dienstnehmer*in möglich) gedeckelt.
  • Die Förderung kann pro Mitgliedsbetrieb pro Kalenderjahr maximal einmal in Anspruch genommen werden.
  • Die Fachgruppe fördert die beschriebenen Weiterbildungsmaßnahmen bis zu einem festgelegten Höchstbetrag.
  • First-Come-First-Serve-Prinzip: Die Vergabe erfolgt nach der Reihenfolge des Einlangens aller erforderlichen Unterlagen (Rechnung, Teilnahmebestätigung, Ausbildungsinhalt).
  • Die Überweisung der Förderung erfolgt gesammelt an alle berechtigten Förderwerber einmal pro Quartal. 
  • Eine Doppelförderung ist nicht zulässig. Sollten Sie eine Förderung von anderer Stelle für die selbe Bildungsmaßnahme erhalten, ist diese Fördersumme von den Ausbildungskosten in Abzug zu bringen, bevor das Ansuchen an die Fachgruppe übermittelt wird. Bei Nichteinhaltung ist die erhaltene Förderung der Fachgruppe rückzuerstatten.

Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Förderung:

  • Anspruchsberechtigt ist jedes aktive Mitglied der Fachgruppe Unternehmensberatung, Buchhaltung und Informationstechnologie der WKO Steiermark.
  • Anspruchsberechtigt sind weiters deren Dienstnehmer*innen, Voraussetzung ist ein schriftliches Einverständnis von Gewerbeinhaber*in oder zeichnungsberechtigter/-m Vertreter*in des Unternehmens.
  • Die Bildungsmaßnahme muss in Zusammenhang mit der unternehmerischen Tätigkeit im Bereich Unternehmensberatung, Buchhaltung oder Informationstechnologie stehen.
  • Die Beurteilung, ob die Aus- oder Weiterbildungsmaßnahme die Förderkriterien erfüllt, erfolgt quartalsweise durch eine Jury aus Mitgliedern der drei Berufsgruppen. 
  • Die Rechnung samt Teilnahmebestätigung und Ausbildungsinhalt dient als Beleg, die Fördersumme wird dem Mitglied von der Fachgruppe nach Stattfinden der Bildungsveranstaltung bei Vorliegen dieser Belege rückerstattet.
  • Kopie von Rechnung inklusive Zahlungsbestätigung, Teilnahmebestätigung und Ausbildungsinhalt sowie die Bankverbindung für die Auszahlung der Förderung sind bis 31.12.2024 an office@ubit-stmk.at zu übermitteln.
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