Weiterbildungsförderung 2023

Ein Angebot für die Mitglieder der Fachgruppe Unternehmensberatung, Buchhaltung und Informationstechnologie der WKO Steiermark.

Projektbeschreibung:

  • Die Fachgruppe Unternehmensberatung, Buchhaltung und Informationstechnologie der WKO Steiermark bietet eine Fördermaßnahme für Aus- und Weiterbildungen an.
  • Gefördert werden Kurse österreichischer Anbieter zu den Themen Digitalisierung oder Nachhaltigkeit/Umweltschutz im Jahr 2023, die in Zusammenhang mit der unternehmerischen Tätigkeit in den Bereichen Unternehmensberatung, Buchhaltung oder Informationstechnologie stehen.

Förderhöhe:

  • Die Förderhöhe beträgt maximal 50% der Weiterbildungskosten (brutto) und ist mit EUR 250,00 pro Fachgruppen-Mitglied (auch Dienstnehmer*in möglich) gedeckelt.
  • Die Förderung kann pro Mitgliedsbetrieb pro Kalenderjahr maximal einmal in Anspruch genommen werden.
  • Die Fachgruppe fördert die beschriebenen Weiterbildungsmaßnahmen bis zu einem festgelegten Höchstbetrag.
  • First-Come-First-Serve-Prinzip: Die Vergabe erfolgt nach der Reihenfolge des Einlangens aller erforderlichen Unterlagen (Rechnung, Teilnahmebestätigung, Ausbildungsinhalt).
  • Die Überweisung der Förderung erfolgt gesammelt an alle berechtigten Förderwerber einmal pro Quartal. 

Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Förderung:

  • Anspruchsberechtigt ist jedes aktive Mitglied der Fachgruppe Unternehmensberatung, Buchhaltung und Informationstechnologie der WKO Steiermark.
  • Anspruchsberechtigt sind weiters deren Dienstnehmer*innen, Voraussetzung ist ein schriftliches Einverständnis von Gewerbeinhaber*in oder zeichnungsberechtigter/-m Vertreter*in des Unternehmens.
  • Die Bildungsmaßnahme muss in Zusammenhang mit der unternehmerischen Tätigkeit im Bereich Unternehmensberatung, Buchhaltung oder Informationstechnologie stehen.
  • Die Beurteilung, ob die Aus- oder Weiterbildungsmaßnahme die Förderkriterien erfüllt, erfolgt quartalsweise durch eine Jury aus Mitgliedern der drei Berufsgruppen. 
  • Die Rechnung samt Teilnahmebestätigung und Ausbildungsinhalt dient als Beleg, die Fördersumme wird dem Mitglied von der Fachgruppe nach Stattfinden der Bildungsveranstaltung bei Vorliegen dieser Belege rückerstattet.
  • Kopie von Rechnung, Teilnahmebestätigung und Ausbildungsinhalt sowie die Bankverbindung für die Auszahlung der Förderung sind bis 31.12.2023 an office@ubit-stmk.at zu übermitteln.
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