Webdesign, Datenbankdesign oder Softwareprogrammierung – oft ist es für IT Unternehmen nicht klar, wie sich die Rechtslage im Urheberrecht darstellt. Besonders interessant ist die Rechtsbeziehung zu Kunden sowie zu Dienstnehmern. Wird eine Software im Auftrag eines Kunden programmiert: Bei wem liegt das Urheberrecht? Eine Homepage wird einem anderen IT-Unternehmen zur Wartung übergeben: Welche Veränderung darf das neue Unternehmen vornehmen? Darf die Homepage auf Wunsch des Kunden erweitert werden? Viele hilfreiche Informationen finden Sie in der Präsentation im Inhaltsbereich.
Die Nachlese zum Live-Event vom 24.6.2008.
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