Wirtschaftskammerwahl 2020

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Wählen heißt mitbestimmen - nutzen Sie Ihr Wahlrecht!

Durch die Wirtschaftskammerwahl können Sie Ihre Vertreter bestimmen und sicherstellen, dass Kammern und Fachorganisationen Ihre Interessen und Anliegen - unbeeinflusst vom Staat - wahrnehmen. Gleichzeitig stärken Sie Ihre gesetzlichen Interessenvertretungen in Gestalt der Kammern und Fachorganisationen.

Wen Sie wählen | Die Urwahl

Bei der Wirtschaftskammerwahl geben Sie Ihre Stimme bei der sogenannten Urwahl ab. Das bedeutet, dass Sie die Mitglieder der Fachgruppenausschüsse und die Fachvertreter direkt wählen – auf Grundlage des allgemeinen, gleichen und geheimen Verhältniswahlrechts.

Die Mitglieder der übrigen Kollegialorgane (der Fachverbandsausschüsse, der Spartenkonferenzen sowie der Präsidien, Erweiterten Präsidien und Wirtschaftsparlamente der Kammern) werden gemäß dem Ergebnis der Urwahlen durch indirekte Wahlen bestimmt.

Wann und wo Sie in der Steiermark wählen

Die Wahltage:

  • 3. März 2020, 9–19 Uhr
  • 4. März 2020, 9–19 Uhr (Achtung: nur in ausgewählten Wahllokalen)
  • 5. März 2020, 7–15 Uhr

Die Liste der steirischen Wahllokale finden Sie als Anhang in der Wahlkundmachung.

Die Wahlkundmachung

In der Wahlkundmachung finden Sie alle relevanten Informationen für die Wahlberechtigten und Wählergruppen. Hier erfahren Sie u. a., wie und wo Sie Anträge auf Aufnahme in die Wählerliste stellen oder Einsprüche gegen diese einbringen können, wie Wahlvorschläge einzubringen sind, an welchen Tagen Sie wählen können und welche Fristen Sie zu beachten haben.

Wichtige Termine und Fristen finden Sie in unserer Terminübersicht.

 

Wer wählen kann | Die Wahlberechtigung

Sie sind wahlberechtigt, wenn Sie

  • zum Stichtag – das ist der 22. November 2019 – Mitglied einer Fachorganisation sind
  • und Sie Ihre Gewerbeberechtigung nicht ruhend gemeldet haben.

Zum Stichtag ruhend gemeldete Mitglieder, konnten sich bis zum 2. Dezember 2019 (16 Uhr) in die Wählerliste aufnehmen lassen.

Wie Sie mit Wahlkarte wählen | Die Briefwahl

Als wahlberechtigtes Mitglied haben Sie ab 22. November 2019 das Recht auf Ausstellung einer Wahlkarte. Damit können Sie bei der Urwahl Ihre Stimme abgeben. Detail-Infos zur Wahl mittels Wahlkarte (Briefwahl) haben wir für Sie in einer Übersicht zusammengestellt.

Wahlkartenanträge

Voraussetzungen für den Online-Antrag der Wahlkarte

Sollten Sie über ein WKO Benutzerkonto mit der Mitgliedsrolle als „Administrator“ oder „Volldelegation“, sowie eine digitale Signatur (Handysignatur, Bürgerkarte etc.) für alle für das Unternehmen zeichnungspflichtigen Personen verfügen, dann können Sie die Wahlkarte direkt anfordern.

Haben Sie noch keine Handysignatur? Diese können Sie unbürokratisch in den WKO Regionalstellen aktivieren.

Haben Sie Fragen zum WKO Benutzerkonto? Wir haben alle Infos zum WKO Benutzerkonto für Sie zusammengestellt.

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