Energieeffizienzgesetz

 

 

Das Energieeffizienzgesetz formuliert Energiesparmaßnahmen, mit denen die Energieeffizienz verbessert wird. Das Bundes-Energieeffizienzgesetz (EEffG) von 2014 ist mit 31.12.2020 Großteils außer Kraft getreten. Die Novellierung sollte noch im Jahr 2022 beschlossen werden. Unter anderem soll die Industrie beim Umstieg auf klimafreundliche Produktion unterstützt werden, und zwar mit einem sogenannten Transformationsfonds, für den es zumindest schon eine Willenserklärung des Ministerrats gab. Verpflichtende Energieaudits werden im Energieeffizienzgesetz-2022 neu geplant.

Rückfragen bei: DI Christian Angerbauer

 

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