EU-Lieferkettengesetz – was ist zu erwarten?

 

 

EU-Lieferkettengesetz - was ist zu erwarten?

Die EU veröffentlichte im Februar 2022 die "Directive on Corporate Sustainability Due Diligence". Dieses Gesetz ist eine Richtlinie und liegt noch als Entwurf vor.

Es beinhaltet drei Ziele:

  • den Schutz der Menschenrechte
  • den Schutz der Umwelt und Umweltstandards
  • die Förderung der Ziele des Pariser Klimaschutzabkommens und "Good Governance"

Konkret betrifft das Unternehmen mit mehr als Gruppe 500 MitarbeiterInnen und einen Umsatz über EUR 150 Millionen, Unternehmen in besonders sensiblen Branchen, wie z.B. der Textilindustrie und Unternehmen mit  mehr als 250 MitarbeiterInnen und über EUR 40 Millionen Umsatz. Auch erfasst sind Unternehmen aus der Finanzindustrie und im Binnenmarkt tätige, außerhalb der EU ansässige Unternehmen. Nicht erfasst, aber betroffen ist jeder Zulieferer eines dieser oben genannten Unternehmen, also auch KMU´s.

Zu berücksichtigen ist dabei pauschal die gesamte Lieferkette.

Bei der Umsetzung müssen die Mitgliedsstatten nationale unabhängige Aufsichtsbehörden benennen, Sanktionen sicherstellen und Begleitmaßnahmen für indirekt betroffene Akteure (KMU´s) anbieten.

Noch handelt es sich um einen Entwurf, der noch dem Europäischen Parlament vorzustellen ist. Nach der Beschlussfassung haben die Mitgliedstaaten eine Übergangsfrist von 2 Jahren für die Umsetzung.

Rückfragen bei Dr. Christina Mandl, WIN-Beraterin

 
Die Inhalte stammen von den Mitgliedern des Arbeitskreises für Nachhaltiges Wirtschaften (CSR), es erfolgt keine inhaltliche Prüfung durch die Fachgruppe UBIT. Die Fachgruppe UBIT übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Inhalte. 
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