Problemstellung:
Die EU Gesetze des Green Deals werden in den nächsten Jahren alle Unternehmen (bis hin zu KMUs) in entsprechenden Zeitabständen zu Nachhaltigkeitsleistungen und entsprechender Berichterstattung verpflichten. Ähnlich wie in den 80er Jahren mit der Lieferantenbewertung der ISO9001 werden in Zukunft Lieferant:innen nach ihrer Nachhaltigkeitsleistung bewertet werden – von Kund:innen, vom Gesetzgeber, von der Gesellschaft und den Kapitalgeber:innen. Dazu gibt es viele internationale und teilweise sehr komplexe Rating- und Auditstandards.
Nutzen:
Mit dem ESG-Audit erhalten Unternehmen aller Branchen und Größenordnungen eine klare Einstiegs - Lückenanalyse, was sie bis wann und in welcher Form – bezogen auf ihre spezifischen unternehmerischen Gegebenheiten - erfüllen müssen. Dies ist einerseits als Risikovorbeugung und andererseits zeitnah um Chancen im Wettbewerb wahrzunehmen, sehr sinnvoll. Weiters sehen Unternehmen klarer, was sie für das Bestehen von Ratinganfragen, wie diese durch Kund:innen und Banken immer öfter verlangt werden, erfüllen müssen.
Durchführung:
Das Audit ist angelehnt an alle relevanten EU- und internationalen Vorschriften zur Nachhaltigkeit, wie den ESG-Richtlinien, Taxonomie, Lieferkettengesetz, CSRD-Richtlinie, UN Global Compact, EcoVadis, ISO 26000, SA8000, Sedex Smeta 4 pillar und B Corp. Es wird innerhalb von 1- 3 Tagen (je nach Unternehmensgröße) von zugelassenen Nachhaltigkeitsauditoren in Anlehnung an die DIN EN ISO 19011 durchgeführt.
Rückfragen bei Dipl. Ing. Dr. Michael Weiss
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