Die europäische Kommission definiert Corporate Social Responsibility (CSR) als „die Verantwortung von Unternehmen für ihre Auswirkungen auf die Gesellschaft“.
Bereits vor dem erstmaligen Einbau, müssen die Inverkehrbringer, im Rahmen der Verordnung (EG) 305/2011 (i.d.j.g.F) vom, 09. März 2011 laut den Anhängen I bis V, die Grundanforderungen (Leistungserklärung) von Baustoffen nachweisen.