Gebäude

6. Februar 2023

Vermarktung von Bauprodukten

Bereits vor dem erstmaligen Einbau, müssen die Inverkehrbringer, im Rahmen der Verordnung (EG) 305/2011 (i.d.j.g.F) vom, 09. März 2011 laut den Anhängen I bis V, die Grundanforderungen (Leistungserklärung) von Baustoffen nachweisen.
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