Die Fachgruppe Unternehmensberatung, Buchhaltung und Informationstechnologie (UBIT) der Wirtschaftskammer Steiermark lädt herzlich ein zur Veranstaltung:
Cyber Defense Night
Wann: 05.05.2026, 17:00 Uhr
Wo: MP09, Liebenauer Tangente 4, 8041 Graz
Anmeldung: bis spätestens 30.04.2026, 14:00 Uhr hier (kostenlose Teilnahme, begrenzte Teilnehmeranzahl)
Cyberangriffe, Datenverlust und IT-Ausfälle sind längst keine Einzelfälle mehr – sie betreffen Unternehmen jeder Größe. Umso wichtiger ist es, Risiken frühzeitig zu erkennen und gezielt vorzusorgen.
In dieser Veranstaltung geben wir Ihnen praxisnahe Einblicke in aktuelle Bedrohungen, zeigen konkrete Schutzmaßnahmen auf und beleuchten reale IT-Fails aus dem Unternehmensalltag.
Neben den fachlichen Inputs steht auch der persönliche Austausch im Fokus.
Themenschwerpunkte, auf die Sie sich freuen können:
Chefinspektor Markus Kernbichler – Landeskriminalamt Steiermark Cybersecurity Awareness für Unternehmen (Gefahren, Abwehrmaßnahmen, was die Polizei kann – und was nicht)
Martin Leyrer – Senior Lab Service Consultant in einem internationalen Unternehmen, CCC Mitglied, IT-Urgestein IT-Fails & IT-Sicherheit (Praxisbeispiele und Learnings aus der Realität)
Lightning Pitches Kurzvorstellungen und Impulse
Netzwerken
Melden Sie sich an, der Arbeitskreis IT-Security freut sich auf einen gemeinsamen Nachmittag mit Ihnen und lädt im Anschluss zum Networking & Buffet ein.
Datenschutzhinweis: Foto- und Videoaufnahmen
Im Rahmen der Veranstaltung der Fachgruppe UBIT der Wirtschaftskammer Steiermark und dem
Mitveranstalter, dem Arbeitskreis IT-Security, werden Foto- und Videoaufnahmen erstellt. Diese dienen der
Dokumentation, Berichterstattung sowie der Öffentlichkeitsarbeit und können zur Bewerbung ähnlicher
Veranstaltungen genutzt werden. Die Aufnahmen können auf den Webseiten und Social-Media-Plattformen
der Wirtschaftskammer Steiermark sowie in Printmedien und weiteren Publikationen der Fachgruppe UBIT
veröffentlicht werden. Zudem sind die Mitglieder der Mitveranstalter berechtigt, die Aufnahmen ebenfalls für
ihre eigene Öffentlichkeitsarbeit zu nutzen.
Rechtsgrundlage für die Anfertigung und Nutzung der Aufnahmen ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes
Interesse). Mit Ihrer Teilnahme erklären Sie sich mit der Nutzung der Aufnahmen einverstanden. Wenn Sie
nicht möchten, dass Bilder oder Videos von Ihnen gemacht oder veröffentlicht werden, wenden Sie sich bitte
vor Ort an das Veranstaltungspersonal.
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